Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE LIEFER- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN der Helsper Digitaldruck & Werbetechnik GmbH

Wir schließen ausschließlich zu unseren nachfolgenden Liefer- und Zahlungsbedingungen ab. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichungen von unseren Bedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen. Geschäftsbedingungen des Kunden, die wir nicht schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
Änderungen dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen werden dem Kunden schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Auf diese Folge werden wir ihn bei der Bekanntgabe besonders hinweisen. Der Kunde muss den Widerspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Änderungen an uns absenden.

I. ANGEBOTE, UMFANG DER LIEFERUNG

  1. Unsere Angebote sind freibleibend. Mündliche und fernmündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
  2. Der Umfang der Lieferung bestimmt sich nach unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Liegt eine solche nicht vor, so ist unser Angebot maßgeblich. Nebenabreden und Änderungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

  3. Änderungen und Ausführung, die sich als technisch notwendig erweisen, bleiben vorbehalten.

  4. Die Gültigkeit des Vertrages ist unabhängig von der Genehmigung durch Behörden oder Dritte. Deren Beschaffung ist Sache des Kunden. Soweit die Genehmigung durch uns beschafft wird, sind wir Vertreter des Kunden. Die Kosten und die Genehmigungsgebühren trägt in jedem Falle der Kunde. Wird die Genehmigung endgültig versagt, stehen uns die entstandenen Kosten zuzüglich 10% der Auftragssumme zu. Dem Besteller bleibt es unbenommen, nachzuweisen, daß ein Schaden des Lieferanten überhaupt nicht entstanden oder wesentlich geringer ist.

  5. Notwendige Änderungen auch aufgrund behördlicher Auflagen gelten als Auftragserweiterung.

  6. Für Montagearbeiten wird vorausgesetzt, daß diese ohne Behinderung und Verzögerung durchgeführt werden können. In den Montagepreisen sind, auch wenn sie als Festpreise vereinbart sind, diejenigen Kosten nicht enthalten, die dadurch entstehen, daß durch vom Kunden zu vertretende Umstände oder Verzögerungen eintreten oder zusätzlicher Arbeitsaufwand erforderlich wird. Hierdurch entstehende Aufwendungen an Arbeit,- Zeit- und Material gehen zu Lasten des Kunden. Evtl. erforderliche Fremdleistungen können von uns auf Rechnung des Kunden in Auftrag gegeben werden.

  7. Bei Werbeanlagen, welche einschließlich Montage angeboten werden, sind im Preis,wenn nicht anders vereinbart, nicht enthalten: die spannungsseitige Installation, die Gerüststellung oder evtl. Hebezeuge, etwaige Leistungen anderer Gewerke, wie z.B. Maurer-, Verputz- oder Abdichtungsarbeiten, die Kosten für einen Standsicherheitsnachweis, Entsorgungskosten

  8. Die Schriftform wird durch Telefaxbrief oder E-Mail gewahrt.

II. FRISTEN, VERZUG, GEFAHRENÜBERGANG

  1. Maßgeblich sind die in unseren Auftragsbestätigungen genannten oder anderweitig mit dem Kunden vereinbarten Fristen. Die Einhaltung der Fristen setzt die rechtzeitige Erfüllung sämtlicher vom Kunden zu erbringenden Leistungen, (Aufmaße, Zeichnungen, Freigabe von Mustern und Andrucken) sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. In jedem Fall erkennt der Kunde eine Terminüberschreitung von zwei Werktagen als vertragsgerecht an. Teillieferungen sind in einem dem Kunden zumutbaren Maß zulässig.

  2. Bei Nichteinhaltung einer fest vereinbarten Frist ist der Kunde berechtigt, unter Ausschluss weitergehender Rechte vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt auch, wenn wir dem Kunden zuvor mitteilen, dass wir aufgrund von uns nicht zu vertretender Umstände oder aufgrund höherer Gewalt - gleichviel ob bei uns oder einem von uns beauftragten Drlttunternehmen eingetreten - nicht zur rechtzeitigen Leistung in der Lage sind. Zum Schadensersatz sind wir nur verpflichtet, wenn wir die nicht rechtzeitige Leistungsfähigkeit zu vertreten haben.

  3. Bei Lieferung von Handelsware wird nach Ablauf der vereinbarten Lieferzeit eine 21-tägige Nachfrist in Gang gesetzt. Nach Ablauf dieser Nachfrist gilt Ziff. 2 entsprechend.

  4. Wir werden den Kunden unverzüglich von einer Verzögerung unserer Lieferung oder Leistung unterrichten.

  5. Versandweg und -art sind, wenn nicht anders vereinbart, unserer Wahl überlassen. Die Ware wird auf Wunsch und Kosten des Kunden versichert.

  6. Die Gefahr geht mit der Absendung der Ware auf den Kunden über. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die im Einwirkungsbereich des Kunden oder seiner Erfüllungsgehilfen liegen, so geht die Gefahr bei Anzeige der Versandbereitschaft über.

III. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

  1. Maßgebend sind die in unseren Auftragsbestätigungen genannten Preise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Versand und Verpackung werden extra berechnet.

  2. Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Anspruch auf die Zahlung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, so können wir die uns obliegende Leistung verweigern und dem Kunden eine Frist zur Zahlung Zug-um-Zug gegen Lieferung oder Sicherheitsleistung setzen. Bei erfolglosem Fristablauf sind wir berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen. Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn der Kunde die Zahlung ernsthaft und endgültig verweigert oder wenn besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen unseren sofortigen Rücktritt rechtfertigen.

  3. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen oder die Geltendmachung von Zurückbehaltungsechten ist nur zulässig, soweit die Ansprüche des Kunden unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind.

IV. EIGENTUMSVORBEHALT

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises unser Eigentum. Bei Belieferung von Kaufleuten bleibt die Ware bis zur Begleichung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung und zukünftiger Forderungen unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung.

  2. Eine Weiterveräußerung ist dem Kunden im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs gestattet. Der Kunde tritt bereits jetzt seine Ansprüche aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware, insbesondere den Zahlungsanspruch gegen seine Abnehmer, an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Der Kunde ist verpflichtet, seinen Schuldnern die Abtretung auf unser Verlangen hin anzuzeigen. Forderungen und Namen der Schuldner des Kunden sind uns mitzuteilen.

  3. Der Kunde ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung einzuziehen. Bei Zahlungsverzug oder sofern uns Umstände bekannt werden, die nach kaufmännischem Ermessen geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern, sind wir zum Widerruf des Einzugsrechts berechtigt.

  4. Die Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne dass uns daraus Verpflichtungen entstehen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren zum Zeitpunkt der Verarbeitung.

  5. Die Sicherungsübereignung von in unserem Eigentum stehender Ware ist unzulässig. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Kunde auf unser Eigentum an der Ware hinweisen und uns unverzüglich unter Übersendung einer Abschrift des Pfändungsprotokolls benachrichtigen.

  6. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden vom Vertrag zurückzutreten und die von uns gelieferte Ware herauszuverlangen.

  7. Übersteigt der Wert der eingeräumten Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit zur Rückübertragung oder Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.

V. RECHTE DES KUNDEN BEI MÄNGELN

  1. Der Kunde muss uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang derWare schriftlich mitteilen. Mängel, die auch durch sorgfältige Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach ihrer Entdeckung mitzuteilen.

  2. Bei berechtigten Mängelrügen haben wir das Recht, binnen angemessener Frist von mindestens 14 Tagen nach unserer Wahl nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde, sofern die Vertragswidrigkeit nicht nur geringfügig ist, von dem Vertrag zurücktreten. Daneben ist er gegebenenfalls berechtigt, Schadensersatz oder Aufwendungsersatz zu verlangen. Der Nacherfüllungsanspruch wird bei jedem Mangel gesondert ausgelöst. Ein Recht des Kunden zur Minderung besteht bei unerheblichen Mängeln nicht.

  3. Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Liefergegenstand von dem Kunden oder einem Dritten nachträglich an einen anderen Ort als den Lieferort verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch des Liefergegenstandes oder war bei Vertragsabschluss mit uns vereinbart worden.

  4. Ansprüche des Kunden wegen Mängeln verjähren in 12 Monaten. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz in § 438 Abs. 1 Nr. 2, 479 Abs. 1 und 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB längere Fristen vorschreibt, nämlich für Bauwerke und Sachen für Bauwerke, Rückgriffsansprüche und Baumängel.

  5. Weitergehende Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen. Für Schäden, die nicht den gelieferten Gegenstand betreffen, übernehmen wir keine Haftung. Von diesem Ausschluss sind insbesondere entgangener Gewinn und sonstige Vermögensschäden des Kunden umfasst. Dies gilt auch für alle Schäden, die von unseren Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen verursacht werden.

  6. Für Schäden aus Verzug und Pflichtverletzungen von vertragswesentlichen Pflichten haften wir, soweit diese Schäden vorhersehbar sind.

  7. Werden am gelieferten Gegenstand Veränderungen durch den Kunden oder Dritte vorgenommen, haften wir nicht, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Veränderungen für den Fehler oder Schaden nicht ursächlich sind.

  8. Alle uns übergebenen Vorlagen werden von uns sorgsam behandelt. Eine Haftung bei Beschädigung oder Abhandenkommen übernehmen wir nur bis zum Materialwert. Weitergehende Ansprüche jeglicher Art, sind ausgeschlossen.

  9. Vorgenannte Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei grob fahrlässigem und vorsätzlichem Verhalten.

  10. Ansprüche wegen Mängel gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Auftraggeber zu und sind nicht abtretbar.

  11. Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt technisch bedingt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen, z. B. Proofs und Ausdrucken, auch wenn sie von uns erstellt wurden, und dem Endprodukt.

  12. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haften wir nur bis zur Höhe des Auftragswertes. Geringfügige Abweichungen in der Beschaffenheit können nicht beanstandet werden.

  13. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.

  14. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Ware sind hinzunehmen. Hierzu zählen auch Makulatur, Anlaufbögen, Einrichtexemplare weiterverarbeitender Maschinen, produktionsbedingter Verschnitt der oberen und unteren Bögen welche nicht aussortiert werden.

  15. Druck und Veredelung von Kundenseitig gestellter Ware (Fremdware) erfolgt immer auf Risiko des Kunden. Ansprüche auf Schadenersatz, gleich welcher Art, sind ausgeschlossen.

Vl. HAFTUNGSBEGRENZUNG

  1. Wir haften nicht für die leicht fahrlässige Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten.

  2. Unsere Haftung für Mangelfolgeschäden ist außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, ausgeschlossen. Soweit wir für Mangelfolgeschäden haften, ist dieHaftung auf vorhersehbare, nicht auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführende Schäden begrenzt.

  3. Wir sind unter keinen Umständen gegenüber Dritten verantwortlich für jeglichen Inhalt der Dienstleistung, die im Auftrage des Kunden bearbeitet wird oder wurde oder die wir auf Grund des Auftrages mit dem Kunden fertigen, weiterleiten oder unternehmen.

  4. Werden uns für die Durchführung einer Dienstleistung oder eines Auftrages Unterlagen, egal welcher Art, zur Verfügung gestellt, ist die Kontrolle auf Vollständigkeit und Richtigkeit der Unterlagen nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, es ist ausdrücklich vereinbart. Für Schäden, gleich welcher Art, die hierdurch an der Sache oder Dienstleistung entstehen haften wir nicht.

  5. Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung oder bei uns zurechenbaren Körper- oder Gesundheitsschäden sowie bei Verlust des Lebens des Bestellers oder seiner Erfüllungsgehilfen bleiben unberührt.

  6. Die Verkürzung der Verjährungsfrist gemäß Ziffer V. 4. gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist oder bei uns zurechenbaren Körper- oder Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Bestellers oder seiner Erfüllungsgehilfen.

  7. Die Beweislast für die eine Haftungsbegrenzung oder einen Haftungsausschluss begründenden Tatsachen obliegt uns.

VII. GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT

  1. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn es sich bei dem Kunden um einen Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen handelt, Bielefeld. Es stellt uns jedoch frei, das für den Sitz des Kunden zuständige Gericht anzurufen.
  2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf vom 11 April 1980 wird ausgeschlossen.

VIII. DATENSCHUTZ

  1. Wir sind berechtigt, personenbezogene Daten des Kunden zu speichern, zu übermitteln, zu verändern
    und zu löschen. Der Kunde erhält hiermit Kenntnis gemäß §26 BDSG.

 

Stand 1.4.2011

 

Download als pdf: AGB Helsper Werbetechnik